Anhang IL – GFCM-ÜBEREINKOMMENSGEBIET

REG_2017_127 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2017 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern

Art: Kleine pelagische Arten (Sardelle und Sardine) Engraulis encrasicolus und Sardina pilchardus Gebiet: Unionsgewässer und internationale Gewässer der GFCM-Untergebiete 17 und 18 (SP1/GF1718)
Union 112 700 ( 1) ( 2)
TAC Entfällt Höchstmenge der Fänge Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht.
(1)Für Slowenien stützen sich die Mengen auf die Fangmengen im Jahr 2014; sie sollten 300 Tonnen nicht überschreiten.
(2)Begrenzt auf Kroatien, Italien und Slowenien.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anhang IL REG_2017_127 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anhang IL REG_2017_127 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.