ErwGr. 29

REG_2017_127 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2017 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern

Die Fischereiorganisation für den Südostatlantik (im Folgenden „SEAFO“) hat auf ihrer Jahrestagung 2016 eine Erhaltungsmaßnahme für zweijährige TACs für Schwarzen Seehecht, Rote Tiefseekrabbe, Kaiserbarsch und Pseudopentaceros spp. verabschiedet. Ferner wurde eine zweijährige TAC für Granatbarsch in Division B1 angenommen, während die TACs für diese Arten im restlichen Teil des SEAFO-Übereinkommensbereichs auf ein Jahr begrenzt wurden. Die derzeit geltenden Maßnahmen zur Aufteilung der Fangmöglichkeiten, die von der SEAFO angenommen wurden, sollten in Unionsrecht umgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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