ErwGr. 1

REG_2017_135 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1903 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für 2017

Mit der Verordnung (EU) 2016/1903 des Rates (1) wurden die Fangmöglichkeiten für Dorsch in den ICES-Unterdivisionen 22 bis 24 (im Folgenden „westlicher Bestand von Ostseedorsch“) in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Januar und vom 1. April bis zum 31. Dezember 2017 festgesetzt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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