ErwGr. 2

REG_2017_1369 · zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU

Die Energieverbrauchskennzeichnung versetzt Kunden in die Lage, sachkundige Entscheidungen auf der Grundlage des Energieverbrauchs von energieverbrauchsrelevanten Produkten zu treffen. Informationen über effiziente und nachhaltige energieverbrauchsrelevante Produkte leisten einen wesentlichen Beitrag zur Energieeinsparung und zur Senkung von Energiekosten und fördern zugleich Innovationen und Investitionen in die Herstellung energieeffizienterer Produkte. Die Verbesserung der Effizienz der energieverbrauchsrelevanten Produkte durch sachkundige Entscheidungen der Kunden und die Harmonisierung der einschlägigen Anforderungen auf Unionsebene kommt auch Herstellern, der Industrie und der Wirtschaft in der Union insgesamt zugute.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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