ErwGr. 2

REG_2017_140 · zur Benennung des EU-Referenzlabors für durch Capripoxviren verursachte Erkrankungen (Lumpy-Skin-Krankheit und Pockenseuche der Schafe und Ziegen) mit zusätzlichen Zuständigkeiten und Aufgaben für dieses Labor und zur Änderung von Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates

Bisher gibt es noch kein EU-Referenzlaboratorium für Capripoxvirus-Erkrankungen (Lumpy-Skin-Krankheit und Pockenseuche der Schafe und Ziegen). EU-Referenzlaboratorien sollten die Bereiche Futtermittel- und Lebensmittelrecht sowie Tiergesundheit abdecken, in denen präzise Untersuchungs- und Diagnoseergebnisse erforderlich sind. Bei Ausbrüchen von Capripoxvirus-Erkrankungen werden präzise Untersuchungs- und Diagnoseergebnisse benötigt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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