Art. 130 – Frequenzqualitäts-Bewertungsdaten

REG_2017_1485 · zur Festlegung einer Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb

(1)Die Frequenzqualitäts-Bewertungsdaten sind a) für das Synchrongebiet i) die momentanen Frequenzdaten und ii) die momentanen Frequenzabweichungsdaten; b) für jeden LFR-Block des Synchrongebiets die momentanen FRCE-Daten.
(2)Die Messgenauigkeit der momentanen Frequenzdaten und der momentanen FRCE-Daten beträgt mindestens 1 mHz, sofern sie in Hz gemessen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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