Art. 142 – Frequenzhaltungsprozess (FHP)

REG_2017_1485 · zur Festlegung einer Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb

(1)Das Regelungsziel des FHP ist die Stabilisierung der Netzfrequenz durch die Aktivierung von FCR.
(2)Die Kennlinie der FCR-Aktivierung in einem Synchrongebiet muss eine monotone Abnahme der FCR-Aktivierung in Abhängigkeit von der Frequenzabweichung widerspiegeln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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