Art. 22 – Inkrafttreten

REG_2017_1938 · über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 994/2010

Diese Verordnung tritt am vierten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. November 2017.
Artikel 13 Absätze 1 bis 6, Artikel 13 Absatz 8 Unterabsätze 1 und 2 und Artikel 13 Absätze 14 und 15 gelten jedoch ab dem 1. Dezember 2018.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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