ErwGr. 50

REG_2017_1938 · über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 994/2010

Für die Beurteilung der Sicherheit der Gasversorgung eines Mitgliedstaats, eines Teils der Union oder der gesamten Union ist der Zugang zu den einschlägigen Informationen wesentlich. Insbesondere benötigen die Mitgliedstaaten und die Kommission einen regelmäßigen Zugang zu Informationen der Erdgasunternehmen über die Hauptparameter der Gasversorgung, einschließlich präziser Messungen der verfügbaren Speicherreserven, als grundlegenden Ausgangspunkt für die Konzeption von Strategien zur Absicherung der Gasversorgung. Unabhängig von der Ausrufung eines Notfalls sollte in begründeten Fällen auch der Zugang zu zusätzlichen Informationen möglich sein, die für die Beurteilung der Gesamtlage der Gasversorgung benötigt werden. Bei solchen zusätzlichen Informationen würde es sich in der Regel um nicht-preisbezogene Gaslieferinformationen, z. B. über Mindest- und Höchstgasmengen, Lieferpunkte oder die Bedingungen für die Aussetzung von Gaslieferungen, handeln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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