ErwGr. 23

REG_2017_1939 · zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA)

Die in dieser Verordnung verwendeten Begriffe „allgemeine Aufsicht“, „überwachen und leiten“ und „Aufsicht“ beschreiben unterschiedliche Kontrollmaßnahmen, die von der EUStA ausgeübt werden. „Allgemeine Aufsicht“ sollte die allgemeine Verwaltung der Tätigkeit der EUStA, in deren Rahmen Weisungen nur zu Angelegenheiten gegeben werden, die für die EUStA von übergreifender Bedeutung sind, bezeichnen. „Überwachen und leiten“ sollte die Befugnisse, einzelne Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zu überwachen und zu leiten, bezeichnen. „Aufsicht“ sollte eine engere und durchgängige Aufsicht über die Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen bezeichnen; dazu gehört, dass, wenn erforderlich, eingegriffen und Weisungen zu Ermittlungen und Strafverfolgungsangelegenheiten erteilt werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 23 REG_2017_1939 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 23 REG_2017_1939 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.