ErwGr. 5

REG_2017_1954 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige

Die Rechtsvorschriften der Union über die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatenangehörigen enthalten Regelungen, nach denen zusätzliche Mobilitätsrechte erteilt werden, mit besonderen Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt in Mitgliedstaaten, die durch diesen Besitzstand gebunden sind. Aufenthaltstitel, die gemäß den genannten Rechtsvorschriften ausgestellt werden, verwenden das in der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 festgelegte einheitliche Format. Damit die zuständigen Behörden Drittstaatenangehörige identifizieren können, die gegebenenfalls Anspruch auf diese besonderen Mobilitätsrechte haben, ist es daher wichtig, dass auf diesen Aufenthaltstiteln die einschlägigen Angaben wie „Forscher“, „Student“ oder „ICT“ im Einklang mit den entsprechenden Rechtsvorschriften der Union eindeutig vermerkt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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