ErwGr. 2

REG_2017_2063 · über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela

Am 13. November 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/2074 angenommen, der unter anderem ein Verbot der Ausfuhr von Rüstungsgütern und von zu interner Repression verwendbarer Ausrüstung, der Ausfuhr von Überwachungsausrüstung und das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen, Organisationen und Einrichtungen vorsieht, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße oder Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich sind, sowie von Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Handlungen, politische Maßnahmen oder Tätigkeiten auf andere Weise die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, und der mit ihnen in Verbindung stehenden Personen, Organisationen und Einrichtungen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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