Art. 1

REG_2017_2092 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik

Artikel 15 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 erhält folgende Fassung:
„(6) Wird kein Mehrjahresplan oder kein Bewirtschaftungsplan gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1967/2006 für die betreffende Fischerei angenommen, so wird der Kommission die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 18 der vorliegenden Verordnung delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 46 der vorliegenden Verordnung zur vorübergehenden Festlegung spezifischer Rückwurfpläne zu erlassen, die die Spezifikationen gemäß Absatz 5 Buchstaben a bis e dieses Artikels enthalten und zunächst für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren gelten, welcher um einen weiteren Zeitraum von insgesamt drei Jahren verlängert werden kann. Die Mitgliedstaaten können gemäß Artikel 18 der vorliegenden Verordnung bei der Erstellung solcher Pläne im Hinblick auf den Erlass solcher Rechtsakte oder die Vorlage eines Vorschlags gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch die Kommission zusammenarbeiten.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 1 REG_2017_2092 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 1 REG_2017_2092 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.