ErwGr. 15

REG_2017_2107 · zur Festlegung von Bewirtschaftungs-, Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Übereinkommensbereich der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1936/2001, (EG) Nr. 1984/2003 und (EG) Nr. 520/2007 des Rates

Gemäß den ICCAT-Empfehlungen in Verbindung mit den in der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten anwendbaren Bestimmungen dürfen große pelagische Langleinenfänger in Nicht-Unionsgewässern innerhalb der ICCAT-Zone Umladungen auf See vornehmen. Allerdings sollte sich die Union im Rahmen der RFO umfassend und systematisch mit dieser Frage befassen, um das Unionsverbot der Umladung auf See auf alle Unionsgewässer auszudehnen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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