ErwGr. 1

REG_2017_212 · zur Benennung des EU-Referenzlaboratoriums für Pest der kleinen Wiederkäuer, zur Festlegung zusätzlicher Pflichten und Aufgaben dieses Laboratoriums sowie zur Änderung von Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates

Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 legt die allgemeinen Aufgaben, Pflichten und Anforderungen fest, die die Referenzlaboratorien der Europäischen Union (EU) für Lebens- und Futtermittel sowie Tiergesundheit erfüllen müssen. Die EU-Referenzlaboratorien für Tiergesundheit und lebende Tiere sind in Anhang VII Teil II der genannten Verordnung aufgeführt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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