Art. 16 – Konzept zur automatischen Überfrequenzregelung

REG_2017_2196 · zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes

(1)Das Konzept des Systemschutzplans für die automatische Überfrequenzregelung muss zu einer automatischen Verringerung der in jedem LFR-Gebiet eingespeisten Gesamtwirkleistung führen.
(2)In Konsultation mit den anderen ÜNB seines Synchrongebietes legt jeder ÜNB die folgenden Parameter seines Konzepts für die automatische Überfrequenzregelung fest: a) die Frequenzschwellenwerte für die Aktivierung; und b) die Verringerungsrate der Wirkleistungseinspeisung.
(3)Jeder ÜNB entwickelt sein Konzept zur automatischen Überfrequenzregelung unter Berücksichtigung der Fähigkeiten der Stromerzeugungsanlagen hinsichtlich des beschränkt frequenzabhängigen Modus — Überfrequenz und der Energiespeichereinheiten in seinem LFR-Gebiet. Ist kein beschränkt frequenzabhängiger Modus — Überfrequenz vorhanden oder reicht er nicht aus, um die in Absatz 2 Buchstaben a und b genannten Anforderungen zu erfüllen, sorgt jeder ÜNB zusätzlich für eine schrittweise lineare Netztrennung der Stromerzeugung in seinem LFR-Gebiet. Der ÜNB legt die Höchstschrittweite der Schritte zur Netztrennung von Stromerzeugungsanlagen und/oder HGÜ-Systemen in Konsultation mit den anderen ÜNB seines Synchrongebietes fest.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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