ErwGr. 11

REG_2017_2196 · zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes

In Mitgliedstaaten, in denen öffentliche Kommunikationssysteme genutzt werden, sollten sich die ÜNB, VNB, SNN und Anbieter von Systemdienstleistungen zum Netzwiederaufbau bei ihren jeweiligen Telekommunikationsanbietern um einen vorrangigen Kommunikationsstatus bemühen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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