ErwGr. 7

REG_2017_2196 · zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes

Jeder ÜNB sollte in den folgenden drei Phasen einen Systemschutzplan und einen Netzwiederaufbauplan entwickeln: in einer Konzeptionsphase zur Festlegung des genauen Inhalts des Plans, einer Umsetzungsphase, in der alle erforderlichen Mittel und Dienstleistungen für die Aktivierung des Plans ausgearbeitet und eingeführt werden, und einer Aktivierungsphase, in der eine oder mehrere Maßnahmen des Plans im Betrieb angewandt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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