Art. 1 – Gegenstand

REG_2017_2360 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen im Schwarzen Meer für 2018

In dieser Verordnung sind die Fangmöglichkeiten festgesetzt, die Fischereifahrzeugen der Union unter der Flagge Bulgariens und Rumäniens für das Jahr 2018 für bestimmte Fischbestände im Schwarzen Meer eingeräumt werden:
a)Steinbutt (Psetta maxima);
b)Sprotte (Sprattus sprattus).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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