ErwGr. 2

REG_2017_2367 · zur Änderung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren

Die Richtlinie 2009/81/EG soll es allgemeinen Auftraggebern sowie den öffentlichen Auftraggebern unter anderem ermöglichen, bei der Anwendung dieser Richtlinie gleichzeitig die Vorgaben des Übereinkommens zu erfüllen. Um das zu erreichen, sollten die Schwellenwerte, die in der Richtlinie für ebenfalls unter das Übereinkommen fallende öffentliche Aufträge festgelegt sind, so angepasst werden, dass sie dem auf volle Tausend abgerundeten Euro-Gegenwert der im Übereinkommen festgesetzten Schwellenwerte entsprechen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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