REG_2017_2392 · zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zur Aufrechterhaltung der derzeitigen Einschränkung ihrer Anwendung auf Luftverkehrstätigkeiten und zur Vorbereitung der Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus ab 2021
Da die wesentlichen Merkmale des globalen marktbasierten Mechanismus noch erarbeitet werden müssen und seine Umsetzung von den Rechtsvorschriften abhängt, die von den beteiligten Staaten und Regionen erlassen werden, sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig Bericht über die Fortschritte bei den Verhandlungen der ICAO erstatten, insbesondere über einschlägige im ICAO-Rahmen angenommene Instrumente, einschließlich der SARP, die Maßnahmen, die Drittländer ergriffen haben, damit der für Emissionen für den Zeitraum 2021–2035 geltende globale marktbasierte Mechanismus umgesetzt wird, die Anstrengungen zur Festlegung ehrgeiziger, verbindlicher Maßnahmen, damit das langfristige Ziel der Luftfahrtindustrie, die CO2-Emissionen gegenüber dem Niveau von 2005 bis 2050 zu halbieren, erreicht werden kann, und andere wichtige internationale Entwicklungen und anwendbare Instrumente wie Bestimmungen im Rahmen des UNFCCC und des Übereinkommens von Paris über CO2-Märkte und Abrechnung. Sobald Klarheit bezüglich der Art und des Inhalts der Instrumente der ICAO herrscht und bevor der globale marktbasierte Mechanismus der ICAO zur Anwendung kommt, sollte die Kommission einen Bericht mit Überlegungen dazu vorlegen, wie diese Instrumente durch eine Überarbeitung der Richtlinie 2003/87/EG in das Unionsrecht übernommen werden können. Die Kommission sollte gegebenenfalls die Vorschriften für EWR-interne Flüge weiter prüfen. Dabei sollte die Kommission in dem Bericht der Notwendigkeit Rechnung tragen, Kohärenz mit dem Unionsrecht zu gewährleisten, insbesondere um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern und unnötigen Verwaltungsaufwand für Mitgliedstaaten und Luftfahrzeugbetreiber möglichst gering zu halten. Die Kommission sollte diesem Bericht gegebenenfalls einen Vorschlag an das Europäische Parlament und den Rat beifügen, der der Zielsetzung entspricht, den Beitrag des Luftverkehrs zu der Verpflichtung der Union zu einer gesamtwirtschaftlichen Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2030 sicherzustellen.
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