ErwGr. 4

REG_2017_2402 · zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 648/2012

Die Verbriefung ist ein wichtiger Bestandteil gut funktionierender Finanzmärkte. Eine solide strukturierte Verbriefung ist ein wichtiges Instrument zur Diversifizierung der Finanzierungsquellen und für eine breitere Risikoallokation im Finanzsystem der Union. Sie ermöglicht eine breitere Risikostreuung im Finanzsektor und kann die Bilanz des Originators entlasten helfen, was eine Ausweitung der Darlehensvergabe an die Wirtschaft ermöglicht. Insgesamt kann sie die Effizienz des Finanzsystems verbessern und zusätzliche Investitionsgelegenheiten bieten. Die Verbriefung kann eine Brücke zwischen Kreditinstituten und Kapitalmärkten schlagen, was mittelbar Unternehmen und Bürgern (beispielsweise in Form von billigeren Darlehen, Unternehmensfinanzierungen und Krediten für Immobilien und Kreditkarten) zugutekommen kann. Trotzdem werden durch diese Verordnung auch die Risiken anerkannt, die mit einer zunehmenden Verflechtung und einer übermäßigen Hebelwirkung von Verbriefungen verbunden sind, und die Mikroaufsicht über die Beteiligung eines Finanzinstituts am Verbriefungsmarkt durch die zuständigen Behörden sowie die Makroaufsicht über diesen Markt durch den durch die Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) eingerichteten Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) und die für die Instrumente im Bereich der Makroaufsicht zuständigen und benannten nationalen Behörden werden verbessert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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