ErwGr. 5

REG_2017_324 · zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 mit Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe in Bezug auf die Spezifikationen für basisches Methacrylat-Copolymer (E 1205)

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) hat eine Stellungnahme zur Sicherheit der vorgeschlagenen Änderung der Spezifikationen für basisches Methacrylat-Copolymer (E 1205) als Lebensmittelzusatzstoff abgegeben (4). Auf der Grundlage der vom Antragsteller vorgelegten Daten und unter Berücksichtigung der ursprünglichen Bewertung des Stoffes im Jahr 2010 (5) kam die Behörde zu dem Schluss, dass die vorgeschlagenen Änderungen der Spezifikationen für den Lebensmittelzusatzstoff basisches Methacrylat-Copolymer (E 1205) keine Sicherheitsbedenken aufwerfen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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