ErwGr. 1

REG_2017_405 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates über Höchstgehalte an Rückständen von Sulfoxaflor in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Am 5. Juli 2013, am 18. Juli 2014 und am 11. Juli 2015 legte die Codex-Alimentarius-Kommission Codex-Rückstandshöchtsgehalte (CRHG) für Sulfoxaflor fest (2) (3) (4).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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