ErwGr. 24

REG_2017_458 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 hinsichtlich einer verstärkten Abfrage von einschlägigen Datenbanken an den Außengrenzen

Was die Nutzung des SIS betrifft, so stellt diese Verordnung einen auf dem Schengen-Besitzstand aufbauenden oder anderweitig mit ihm zusammenhängenden Rechtsakt im Sinne des Artikels 3 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2003, des Artikels 4 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2005 und des Artikels 4 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2011 dar. Die Ergebnisse von Abfragen im Rahmen des SIS lassen Artikel 1 Absatz 4 des Beschlusses 2010/365/EU des Rates (15) unberührt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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