Art. 4 – Koordinierung der Wartung

REG_2017_459 · zur Festlegung eines Netzkodex über Mechanismen für die Kapazitätszuweisung in Fernleitungsnetzen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 984/2013

Wenn die Wartung einer Rohrleitung oder eines Teils eines Fernleitungsnetzes Auswirkungen auf die Menge an Fernleitungskapazität hat, die an Kopplungspunkten angeboten werden kann, arbeitet (arbeiten) der (die) Fernleitungsnetzbetreiber uneingeschränkt mit seinem (ihren) benachbarten Fernleitungsnetzbetreiber(n) in Bezug auf ihre jeweiligen Wartungspläne zusammen, um die Auswirkungen auf potenzielle Gasflüsse und auf die Kapazität am Kopplungspunkt möglichst gering zu halten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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