Art. 5 – Bewertung der Kostenzuweisung

REG_2017_460 · zur Festlegung eines Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen

(1)Die nationale Regulierungsbehörde oder der Fernleitungsnetzbetreiber — je nach Entscheidung der nationalen Regulierungsbehörde — führt folgende Bewertungen durch und veröffentlicht sie im Rahmen der abschließenden Konsultation gemäß Artikel 26: a) eine Bewertung der Kostenzuweisung in Bezug auf Erlöse aus Fernleitungsdienstleistungen, die durch kapazitätsbasierte Fernleitungsentgelte erzielt werden und ausschließlich auf den folgenden Kostentreibern basieren: i) technische Kapazität oder ii) prognostizierte kontrahierte Kapazität oder iii) technische Kapazität und Distanz oder iv) prognostizierte kontrahierte Kapazität und Distanz; b) eine Bewertung der Kostenzuweisung in Bezug auf Erlöse aus Fernleitungsdienstleistungen, die durch etwaige Arbeitsentgelte erzielt werden und ausschließlich auf den folgenden Kostentreibern basieren: i) Gasmenge; oder ii) Gasmenge und Distanz.
(2)Bei der Bewertung der Kostenzuweisung wird der Umfang der Quersubventionierung zwischen der systeminternen und der systemübergreifenden Netznutzung auf der Grundlage der vorgeschlagenen Referenzpreismethode angegeben.
(3)Für die Bewertung der Kostenzuweisung gemäß Absatz 1 Buchstabe a gilt folgendes Verfahren: a) Die auf die systeminterne Netznutzung sowohl an allen Einspeisepunkten als auch an allen Ausspeisepunkten entfallenden kapazitätsbasierten Erlöse für Fernleitungsdienstleistungen werden anhand der folgenden Formel durch den Wert des jeweiligen Kapazitätskostentreibers/der jeweiligen Kapazitätskostentreiber für die systeminterne Netznutzung dividiert, um das systeminterne Kapazitätsverhältnis zu berechnen, das als Währungseinheit je Maßeinheit wie z.
B.
EUR je MWh/Tag angegeben wird: Dabei gilt: sind die in einer Währungseinheit wie z.
B.
Euro angegebenen Erlöse, die durch Kapazitätsentgelte erzielt werden und auf die systeminterne Netznutzung entfallen; ist der in einer Maßeinheit wie z.
B.
MWh/Tag angegebene Wert des Kapazitätskostentreibers/der Kapazitätskostentreiber für die systeminterne Netznutzung, wie z.
B. die Summe der durchschnittlichen prognostizierten täglichen Kapazitäten, die an jedem systemintern genutzten Einspeisepunkt und an jedem systemintern genutzten Ausspeisepunkt oder Cluster von Punkten kontrahiert werden. b) Die auf die systemübergreifende Netznutzung sowohl an allen Einspeisepunkten als auch an allen Ausspeisepunkten entfallenden kapazitätsbasierten Erlöse für Fernleitungsdienstleistungen werden anhand der folgenden Formel durch den Wert des jeweiligen Kapazitätskostentreibers/der jeweiligen Kapazitätskostentreiber für die systemübergreifende Netznutzung dividiert, um das systemübergreifende Kapazitätsverhältnis zu berechnen, das als Währungseinheit je Maßeinheit wie z.
B.
EUR je MWh/Tag angegeben wird: Dabei gilt: sind die in einer Währungseinheit wie z.
B.
Euro angegebenen Erlöse, die durch Kapazitätsentgelte erzielt werden und auf die systemübergreifende Netznutzung entfallen; ist der Wert des Kapazitätskostentreibers/der Kapazitätskostentreiber für die systemübergreifende Netznutzung, wie z.
B. die Summe der durchschnittlichen prognostizierten Tages-Kapazitäten, die an jedem systemübergreifend genutzten Ein- und Ausspeisepunkt oder Cluster von Punkten kontrahiert werden, und wird in einer Maßeinheit wie z.
B.
MWh/Tag angegeben. c) Der als Prozentsatz angegebene Index für den Kapazitätskostenzuweisungsvergleich zwischen den unter Buchstabe a und Buchstabe b genannten Verhältnissen wird anhand der folgenden Formel berechnet:
(4)Für die Bewertung der Kostenzuweisung gemäß Absatz 1 Buchstabe b gilt folgendes Verfahren: a) Die auf die systeminterne Netznutzung sowohl an allen Einspeisepunkten als auch an allen Ausspeisepunkten entfallenden Arbeitserlöse für Fernleitungsdienstleistungen werden anhand der folgenden Formel durch den Wert des jeweiligen Kostentreibers/der jeweiligen Kostentreiber der Arbeit für die systeminterne Netznutzung dividiert, um das systeminterne Arbeitsverhältnis zu berechnen, das als Währungseinheit je Maßeinheit wie z.
B.
EUR je MWh/Tag angegeben wird: Dabei gilt: sind die in einer Währungseinheit wie z.
B.
Euro angegebenen Erlöse, die durch Arbeitsentgelte erzielt werden und auf die systeminterne Netznutzung entfallen; ist der Wert des Kostentreibers/der Kostentreiber der Arbeit für die systeminterne Netznutzung, wie z.
B. die Summe der durchschnittlichen prognostizierten täglichen Gasflüsse an jedem für die systeminterne Netznutzung verwendeten Ein- und Ausspeisepunkt oder Cluster von Punkten, und wird in einer Maßeinheit wie z.
B.
MWh angegeben. b) Die auf die systemübergreifende Netznutzung sowohl an allen Einspeisepunkten als auch an allen Ausspeisepunkten entfallenden Arbeitserlöse für Fernleitungsdienstleistungen werden anhand der folgenden Formel durch den Wert des jeweiligen Kostentreibers/der jeweiligen Kostentreiber der Arbeit für die systemübergreifende Netznutzung dividiert, um das systemübergreifende Arbeitsverhältnis zu berechnen, das als Währungseinheit je Maßeinheit wie z.
B.
EUR je MWh/Tag angegeben wird: Dabei gilt: sind die in einer Währungseinheit wie z.
B.
Euro angegebenen Erlöse, die durch Arbeitsentgelte erzielt werden und auf die systemübergreifende Netznutzung entfallen; ist der Wert des Kostentreibers/der Kostentreiber der Arbeit für die systemübergreifende Netznutzung, wie z.
B. die Summe der durchschnittlichen prognostizierten täglichen Gasflüsse an jedem systemübergreifend genutzten Ein- und Ausspeisepunkt oder Cluster von Punkten, und wird in einer Maßeinheit wie z.
B.
MWh angegeben. c) Der als Prozentsatz angegebene Index für den Arbeitskostenzuweisungsvergleich zwischen den unter Buchstabe a und Buchstabe b genannten Quotienten wird anhand der folgenden Formel berechnet:
(5)Die gemäß Absatz 3 Buchstabe a und Absatz 4 Buchstabe a auf die systeminterne Netznutzung entfallenden Erlöse aus Fernleitungsdienstleistungen an den Einspeisepunkten werden wie folgt berechnet: a) Es wird angenommen, dass die Menge der für die Erbringung von Fernleitungsdienstleistungen für die systemübergreifende Netznutzung an allen Einspeisepunkten zugewiesenen Kapazitäten bzw.
Gasflüsse der Menge der für die Erbringung von Fernleitungsdienstleistungen für die systemübergreifende Netznutzung an allen Ausspeisepunkten zugewiesenen Kapazitäten bzw.
Gasflüsse entspricht; b) die gemäß Buchstabe a bestimmten Kapazitäten bzw.
Gasflüsse werden verwendet, um die auf die systemübergreifende Netznutzung an Einspeisepunkten entfallenden Erlöse für Fernleitungsdienstleistungen zu berechnen; c) die Differenz zwischen den insgesamt an Einspeisepunkten zu erzielenden Erlösen für Fernleitungsdienstleistungen und dem unter Buchstabe b genannten Ergebnis entspricht den an Einspeisepunkten auf die systeminternen Netznutzung entfallenden Erlösen für Fernleitungsdienstleistungen.
(6)Wird die Distanz in Kombination mit den technischen oder prognostizierten kontrahierten Kapazitäten oder Gasflüssen als Kostentreiber angewandt, so wird die kapazitäts- bzw. arbeitsgewichtete durchschnittliche Distanz verwendet.
Überschreiten die Ergebnisse der Vergleichsindizes für die Kapazitäts- bzw.
Arbeitskostenzuweisung gemäß Absatz 3 Buchstabe c bzw.
Absatz 4 Buchstabe c 10 %, muss die nationale Regulierungsbehörde dies in der Entscheidung gemäß Artikel 27 Absatz 4 begründen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 5 REG_2017_460 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 5 REG_2017_460 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.