ErwGr. 11

REG_2017_460 · zur Festlegung eines Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen

Die nationalen Regulierungsbehörden und die Fernleitungsnetzbetreiber sollten den bewährten Praktiken und Bemühungen zur Harmonisierung der Verfahren für die Durchführung dieser Verordnung Rechnung tragen. Im Einklang mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 713/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) sollten die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden und die nationalen Regulierungsbehörden sicherstellen, dass die Bestimmungen zu harmonisierten Fernleitungsentgeltstrukturen in der gesamten Union auf möglichst wirksame Weise umgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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