ErwGr. 2

REG_2017_542 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen durch Hinzufügung eines Anhangs über die harmonisierten Informationen für die gesundheitliche Notversorgung

Die Kommission führte die Überprüfung nach Artikel 45 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 durch, und die entsprechenden Feststellungen — die auf einer eingehenden Konsultation von Sachverständigen basierten — wurden im Januar 2012 veröffentlicht. Die Überprüfung führte zu dem Schluss, dass es im Hinblick auf die geforderten Informationen in den Mitgliedstaaten bedeutende Unterschiede bei den derzeit verwendeten Meldesystemen, Datenformaten und länderspezifischen Anforderungen gibt. Dies führt dazu, dass Importeure und nachgeschaltete Anwender, die in verschiedenen Mitgliedstaaten Gemische in Verkehr bringen, für Informationen, die sich häufig ähneln, mehrere Mitteilungen in verschiedenen Formaten einreichen müssen. Die Überprüfung zeigte zudem, dass diese Vielfalt zu Inkonsistenzen bei den Informationen führte, die dem medizinischen Fachpersonal und der Öffentlichkeit bei Vergiftungsfällen in den verschiedenen Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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