ErwGr. 7

REG_2017_542 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen durch Hinzufügung eines Anhangs über die harmonisierten Informationen für die gesundheitliche Notversorgung

Angesichts der Tatsache, dass Gemische, die als gefährlich eingestuft sind, auch nicht eingestufte Bestandteile enthalten können, die bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch (z. B. Verschlucken) dennoch schädliche Wirkungen haben können, sollten den benannten Stellen die Informationen über diese Bestandteile vorliegen, die sie benötigen, um vorbeugende und heilende Maßnahmen zu benennen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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