ErwGr. 4

REG_2017_627 · zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Fenpyroximat, Triadimenol und Triadimefon in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Die Nichtaufnahme von Triadimefon in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG wurde durch die Entscheidung 2004/129/EG der Kommission (4) festgelegt. Alle geltenden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Triadimefon wurden widerrufen. Gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit deren Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a sollten daher die für diesen Wirkstoff in Anhang II und in Anhang III Teil B der genannten Verordnung aufgeführten RHG gestrichen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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