ErwGr. 2

REG_2017_771 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 hinsichtlich der Verfahren zur Bestimmung der Gehalte an Dioxinen und polychlorierten Biphenylen

Das EU-Referenzlaboratorium für Dioxine und PCB in Lebens- und Futtermitteln wies nach, dass die Untersuchungsergebnisse für Dioxine und PCB in bestimmten Fällen nicht verlässlich sind, wenn die Laboratorien, die von Futtermittelunternehmern gemäß der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) entnommene Proben untersuchen, die Leistungskriterien in Anhang V Teil B der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 nicht anwenden. Die Anwendung der Leistungskriterien sollte daher bei der Untersuchung der Proben verbindlich vorgeschrieben sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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