ErwGr. 6

REG_2017_771 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 hinsichtlich der Verfahren zur Bestimmung der Gehalte an Dioxinen und polychlorierten Biphenylen

Da Untersuchungen auf Dioxine, dioxinähnliche PCB und nicht dioxinähnliche PCB meist zusammen durchgeführt werden, sollten die in Anhang V Teil B Kapitel III Nummer 3.3 der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 beschriebenen Leistungskriterien für nicht dioxinähnliche PCB an die Leistungskriterien für Dioxine und dioxinähnliche PCB angeglichen werden. Dies bedeutet eine Vereinfachung, ohne dass in der Praxis wesentliche Veränderungen vorzunehmen sind, da bei nicht dioxinähnlichen PCB die relative Intensität der Qualifizier-Ionen gegenüber den Zielionen > 50 % ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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