Anhang III – Muster nach Artikel 10 für die Liste zuständiger Mitgliedstaatsbehörden

REG_2017_821 · zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten

Spalte A: Name der Mitgliedstaaten in alphabetischer Reihenfolge
Spalte B: Name der zuständigen Behörde
Spalte C: Anschrift der zuständigen Behörde
A B C

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 10.02.2025

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