ErwGr. 24

REG_2017_821 · zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten

Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig Bericht über die Auswirkungen des Unionssystems gemäß dieser Verordnung erstatten. Bis zum 1. Januar 2023 und danach alle drei Jahre sollte die Kommission die Anwendung und die Wirksamkeit des Unionssystems und seine Auswirkungen vor Ort hinsichtlich der Förderung der verantwortungsvollen Beschaffung von unter die Verordnung fallenden Mineralen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten sowie seine Auswirkungen auf die Wirtschaftsbeteiligten in der Union, einschließlich KMU, überprüfen und dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht erstatten. Den Berichten können erforderlichenfalls geeignete Gesetzgebungsvorschläge beigefügt werden, die weitere verbindliche Maßnahmen enthalten können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 10.02.2025

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