ErwGr. 12

REG_2017_852 · über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008

Das Ausfuhrverbot für Quecksilber gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008sollte durch Beschränkungen der Einfuhr von Quecksilber, die in Abhängigkeit von der Quelle, der vorgesehenen Verwendung und dem Ursprungsort des Quecksilbers variieren, ergänzt werden. Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) sollte in Bezug auf Einfuhren von Quecksilberabfällen auch künftig gelten, insbesondere hinsichtlich der Befugnisse der aufgrund der genannten Verordnung zuständigen Behörden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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