ErwGr. 16

REG_2017_852 · über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008

Die Verwendung von Quecksilber und Quecksilberverbindungen in Herstellungsprozessen sollte schrittweise auslaufen, weshalb Anreize für die Erforschung von Stoffen geschaffen werden sollten, die anstelle von Quecksilber verwendet werden können und Eigenschaften haben, die für die Umwelt und die Gesundheit des Menschen unschädlich oder zumindest weniger gefährlich sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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