ErwGr. 2

REG_2017_852 · über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008

Die meisten Quecksilberemissionen und damit verbundenen Expositionsrisiken entstehen durch anthropogene Tätigkeiten, beispielsweise durch primären Quecksilberbergbau und Aufbereitung, die Verwendung von Quecksilber in Produkten und industriellen Prozessen, kleingewerblichen Goldbergbau und die kleingewerbliche Aufbereitung von Gold, Kohleverbrennung und die Bewirtschaftung von Quecksilberabfällen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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