ErwGr. 26

REG_2017_852 · über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008

Damit die abfallbezogenen Bestimmungen dieser Verordnung ordnungsgemäß umgesetzt werden, sollten Maßnahmen getroffen werden, mit denen sichergestellt wird, dass entlang der gesamten Bewirtschaftungskette von Quecksilberabfällen ein wirksames Rückverfolgungssystem eingerichtet wird, das vorsieht, dass die Erzeuger von Quecksilberabfällen und die Betreiber von Abfallbewirtschaftungsanlagen, in denen diese Abfälle gelagert und behandelt werden, im Rahmen der durch die Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (9) vorgeschriebenen Aufzeichnungen ein Informationsregister führen müssen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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