ErwGr. 6

REG_2017_874 · zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Butan (E 943a), Isobutan (E 943b) und Propan (E 944) in Farbstoffzubereitungen

Im Jahr 1999 zog der Wissenschaftliche Ausschuss „Lebensmittel“ in seiner Stellungnahme zu Propan, Butan und Isobutan als Treibgas für Aerosol-Kochsprays auf Pflanzenölbasis und Emulsionskochsprays auf Wasserbasis (4) den Schluss, dass angesichts des niedrigen Rückstandsgehalts von Treibgasen aus toxikologischer Sicht keine Bedenken gegen deren Verwendung zum Backen und Braten bestehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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