ErwGr. 2

REG_2017_997 · zur Änderung von Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die gefahrenrelevante Eigenschaft HP 14 „ökotoxisch“

Gemäß der Richtlinie 2008/98/EG sollte die Einstufung von Abfällen als gefährliche Abfälle unter anderem auf den Rechtsvorschriften der Union über Chemikalien beruhen, insbesondere hinsichtlich der Einstufung von Gemischen als gefährlich, einschließlich der zu diesem Zweck verwendeten Konzentrationsgrenzwerte. Mit der Entscheidung 2000/532/EG der Kommission (2) wurde ein Verzeichnis von Arten von Abfällen erstellt, um die einheitliche Einstufung von Abfällen zu fördern und eine einheitliche Bestimmung gefahrenrelevanter Eigenschaften von Abfällen innerhalb der Union zu gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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