Anhang I – Koeffizienten für Großvieheinheiten

REG_2018_1091 · über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1166/2008 und (EU) Nr. 1337/2011

Tierarten Tiermerkmale Koeffizient
Rinder Unter 1 Jahr alt 0,400
1 Jahr bis unter 2 Jahre alt 0,700
Männlich, 2 Jahre und älter 1,000
Färsen, 2 Jahre und älter 0,800
Milchkühe 1,000
Sonstige Kühe 0,800
Schafe und Ziegen 0,100
Schweine Ferkel mit einem Lebendgewicht von unter 20 kg 0,027
Zuchtsauen mit einem Lebendgewicht von 50 kg und mehr 0,500
Sonstige Schweine 0,300
Geflügel Masthühner 0,007
Legehennen 0,014
Sonstiges Geflügel
Truthühner 0,030
Enten 0,010
Gänse 0,020
Strauße 0,350
Sonstiges Geflügel a. n. g. 0,001
Kaninchen (Weibliche Zuchttiere) 0,020

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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