ErwGr. 24

REG_2018_1091 · über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1166/2008 und (EU) Nr. 1337/2011

Die Kommission hat die Vertraulichkeit der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates übermittelten Daten zu wahren. Der Schutz vertraulicher Daten sollte unter anderem dadurch gewährleistet werden, dass die Verwendung der Standortparameter auf die räumliche Analyse der Informationen beschränkt wird, und indem die Daten in den Veröffentlichungen der Statistiken angemessen aggregiert werden. Aus diesem Grund sollte ein harmonisierter Ansatz zum Schutz der Vertraulichkeit und zur Berücksichtigung qualitativer Gesichtspunkte im Rahmen der Verbreitung von Daten entwickelt werden, wobei gleichzeitig Anstrengungen unternommen werden sollten, um den Online-Zugriff auf amtliche Statistiken einfach und benutzerfreundlich zu gestalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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