ErwGr. 6

REG_2018_1095 · über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten im Rahmen des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Côte d'Ivoire (2018-2024)

Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) 2017/2403 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) sollten die Mitgliedstaaten in einem bestimmten Jahr oder einem anderen relevanten Zeitraum der Durchführung eines Protokolls zu einem partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei über jede Neuzuteilung nicht ausgeschöpfter Fangmöglichkeiten informiert werden, wobei die Gültigkeitsdauer der Fanggenehmigungen berücksichtigt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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