ErwGr. 17

REG_2018_120 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2018 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/127

Zur Gewährleistung der vollständigen Nutzung der Fangmöglichkeiten sollte es zulässig sein, eine flexible Vereinbarung für einige TAC-Gebiete anzuwenden, die dieselben biologischen Bestände betreffen. Es ist angebracht, zusätzlich zu bestehenden gebietsübergreifenden Flexibilitätsregelungen insbesondere für Leng aus den ICES-Untergebieten 6 bis 14 und den Unionsgewässern des Untergebiets 4 sowie für Rochen aus der Division 7d, den Unionsgewässern der Division 2a und des Untergebiets 4 eine begrenzte Flexibilität zwischen den Gebieten zuzulassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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