ErwGr. 44

REG_2018_120 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2018 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/127

Nach dem aktualisierten wissenschaftlichen Gutachten des ICES sollte die jährliche Fangmenge von Steinbutt im ICES-Untergebiet 4 in den Jahren 2017-2019 nicht mehr als 4 952 Tonnen betragen. Die TAC für Steinbutt und Glattbutt in der Nordsee sollte daher so geändert werden, dass auch 2017 höhere Fangmengen für diese Arten erlaubt sind. Die Verordnung (EU) 2017/127 des Rates (14) sollte daher entsprechend geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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