Art. 61 – Eigenkontrolle

REG_2018_1240 · über die Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1077/2011, (EU) Nr. 515/2014, (EU) 2016/399, (EU) 2016/1624 und (EU) 2017/2226

Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache, Europol und die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass jede Behörde mit Zugriffsberechtigung für das ETIAS-Informationssystem die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung dieser Verordnung trifft und erforderlichenfalls mit der Aufsichtsbehörde zusammenarbeitet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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