ErwGr. 7

REG_2018_1462 · zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 mit Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe in Bezug auf die Spezifikationen für bestimmte Sorbitanester (E 491 Sorbitanmonostearat, E 492 Sorbitantristearat und E 495 Sorbitanmonopalmitat)

Die Behörde ist außerdem zu dem Schluss gelangt, dass die Streichung des Erstarrungsbereichs aus den Unionsspezifikationen zu einer geringeren Charakterisierung der verschiedenen Sorbitanester gesättigter Fettsäuren führen würde und dieser Parameter zur Identifizierung durch einen anderen ersetzt werden könnte. Die Behörde stellte fest, dass von allen verfügbaren Analysemethoden, die gaschromatografische Analyse die genausten und zuverlässigsten Ergebnisse zu liefern scheint und zum Zweck der Lebensmittelkontrollen geeignet ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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