Art. 3 – Inkrafttreten und Geltung

REG_2018_1480 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt und zur Berichtigung der Verordnung (EU) 2017/776 der Kommission

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Nummer 1 und Nummer 2 Buchstabe a des Anhangs gelten ab dem 1. Dezember 2019.
Nummer 2 Buchstaben b, c, d und e des Anhangs gelten ab dem 1. Mai 2020.
Abweichend von Absatz 3 dieses Artikels dürfen Stoffe und Gemische bereits vor dem 1. Mai 2020 in Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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