ErwGr. 5

REG_2018_1514 · zur Änderung der Anhänge II, III und IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte von Abamectin, Acibenzolar-S-methyl, Clopyralid, Emamectin, Fenhexamid, Fenpyrazamin, Fluazifop-P, Isofetamid, Pasteuria nishizawa Pn1, Talkum E 553b und Tebuconazol in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) hat die Anträge und die Bewertungsberichte, insbesondere im Hinblick auf die Risiken für Verbraucher und gegebenenfalls für Tiere, geprüft und mit Gründen versehene Stellungnahmen (2) zu den vorgeschlagenen RHG abgegeben. Sie hat diese Stellungnahmen den Antragstellern, der Kommission und den Mitgliedstaaten übermittelt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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